Hunde in der freien Landschaft

In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit)

müssen Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft an der Leine geführt

werden. Sie dürfen nicht frei herumlaufen. Ausnahmen hiervon bilden lediglich

Jagd-, Polizei- und Rettungshunde während der Jagd- und Dienstausübung. Die

Pflicht zum Anleinen beruht auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und

die Landschaftsordnung.

Unabhängig von der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hat jede Person

dafür zu sorgen, dass ein ihrer Aufsicht unterstehender Hund in der freien

Landschaft nicht streunt oder wildert.

Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Zur Vermeidung von Bußgeldern werden alle Hundehalter gebeten, den

Leinenzwang im Interesse unserer heimischen Tierwelt zu respektieren.

Quelle: RuBS Nr. 11 / 13. März 2013

 

Nach oben