Hunde in der freien Landschaft
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit)
müssen Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft an der Leine geführt
werden. Sie dürfen nicht frei herumlaufen. Ausnahmen hiervon bilden lediglich
Jagd-, Polizei- und Rettungshunde während der Jagd- und Dienstausübung. Die
Pflicht zum Anleinen beruht auf dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und
die Landschaftsordnung.
Unabhängig von der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hat jede Person
dafür zu sorgen, dass ein ihrer Aufsicht unterstehender Hund in der freien
Landschaft nicht streunt oder wildert.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Zur Vermeidung von Bußgeldern werden alle Hundehalter gebeten, den
Leinenzwang im Interesse unserer heimischen Tierwelt zu respektieren.
Quelle: RuBS Nr. 11 / 13. März 2013